Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Nutricor GmbH (Stand2020)
I.
Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferungen, Leistungen und Angebote (einschließlich Nebenleistungen) gegenüber unseren Kunden, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder eine andere juristische Person des öffentlichen Rechtes sind. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich für vom Kunden selbst auszuführende Anlagen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden vor Ver-tragsschluss schriftlich anerkannt.Angebote sind freibleibend. Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden), desgleichen Erklärungen unserer Vertreter werden erst durch schriftliche Bestätigung unsererseits wirksam.
Rechtserhebliche Erklärungen bzw. Anzeigen, welche vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind, werden nach Vertragsschluss nur dann wirksam, wenn sie schriftlich gegenüber uns abgegeben werden.Die von uns gelieferten Waren sind grundsätzlich zur Verwendung im deutschen Markt bestimmt. Im Falle von Export obliegt es dem Kunden selbst, die Verwendungsfähigkeit und Zulas-sung der Waren im Bestimmungsland herbeizuführen.
II.
Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Bestellung und Annahme in Schriftform oder Auslieferung zustande. Sämtliche Nebenbestimmungen bedürfen zur wirksamen Vereinbarung immer der Schriftform.
III.
Lieferfristen und Verzug
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder von uns bei Annahme der Bestellung konkret angegeben sind. Für den Eintritt von Lieferverzug gilt, dass nur dann dieser eintritt, wenn die Leistung fällig ist und eine schriftliche Mahnung des Kunden erfolgte. Hindernisse oder Verzögerungen im Hinblick auf die Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, welche die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns zur Verlängerung der vereinbarten Lieferfrist und insofern innerhalb der neuen Lieferfrist eine Lieferung nicht möglich ist, auch zum Rücktritt vom Vertrag. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind möglich.IV. Preise und Zahlungsbedingungen Preise verstehen sich Netto ab Werk oder Lager. Verpackungs-, Fracht- und Transportversicherung (sofern vom Kunden gewünscht) sowie sonstige Mehrkosten trägt der Kunde. Dies gilt ebenso für die Umsatzsteuer. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt ebenfalls der Kunde. Der Kaufpreis ist ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware fällig und ohne Abzüge, soweit nicht anders ausgewiesen, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung zu zahlen. Dies gilt auch für Teillieferungen. Nach Ablauf vorgenannter Frist kommt der Kunde ohne Erfordernis einer Mahnung in Verzug. Zahlungen gelten erst ab dem Tag als geleistet, an welchem wir über den Betrag verfügen können.Der Kaufpreis ist während des Verzuges zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens verbleibt sich ausdrücklich vorbehalten. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen, Nichteinlösung von Wechseln und Schecks,
bei Zahlungseinstellung oder Vorliegen von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Kunden mindern, behalten wir uns vor, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wir behalten uns vor, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
V.
Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung auch für den Fall, dass Zah-lungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Dem Kunden obliegt die Verpflichtung, uns schriftlich unverzüglich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist er zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet.Ver- und Bearbeitung der von uns gelieferten Waren erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erfolgt eine Vermischung oder Verbindung mit anderen Gegenständen,
so tritt bereits jetzt der Kunde das hieraus entstehende (Mit)Eigentum an der dadurch entstehenden Sache an uns ab. Dies im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Einer Verwendung oder Veräußerung der von uns gelieferten Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr durch den Kunden stimmen wir zu. Dies jedoch nur, wenn der Abnehmer des Kunden die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung bzw. Weiterverwendung nicht ausgeschlossen hat. Der Kunde ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Abnehmer eine etwaig zur Abtretung an uns vorbehal-tene Zustimmung in der erforderlichen Form erteilt. Ausgeschlossen sind in jedem Falle Ver-pfändungen oder Sicherungsübereignungen durch den Kunden. Ansprüche des Kunden aus Weiterverkauf oder sonstiger Rechtsgrundlage im Hinblick auf unsere Vorbehaltsware (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab.Der Kunde ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann jedoch widerrufen werden, wenn beim Kunden Zahlungsver-zug, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens oder sonstiger Vermögensverfall eintritt. Der Kunde ist für den Fall, dass er in Zahlungsverzug gerät, zur Herausgabe der Vorbehaltsware an uns oder an einen durch uns Bevollmächtigten verpflichtet, ganz gleich wo sich die Vorbehaltsware befindet.Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen den Wert unserer Forderungen um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe übersteigender Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
VI.
Gewährleistung und Haftung
Die gelieferte Ware ist frei von Sachmängeln, wenn sie der Produktbeschreibung oder dem jeweiligen Stand der Technik entspricht (wenn eine Produktbeschreibung nicht vorliegt). Bei Änderungen in der Konstruktion und/oder der Ausführung, welche keinen Einfluss auf die Funk-tionstüchtigkeit oder den Wert der gelieferten Ware haben, besteht kein Anspruch auf Män-gelbeseitigung. Weiterhin bestehen keine Mängelansprüche bei solchen Mängeln, welche den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Ware nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Garantien für die Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten nur insoweit als vereinbart, als dass diese Garantie durch uns ausdrücklich und schriftlich erklärt worden ist. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. in Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung.Die vorherigen Ausführungen im Hinblick auf eine etwaige Unerheblichkeit von Mängeln bleiben hierbei jedoch unberührt. Weiterhin unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschrif-ten bei Endlieferung der gelieferten Ware an einen Verbraucher im Sinne der §§ 478, 479 BGB. Der Kunde ist zur Geltendmachung von Mängeln nur berechtigt, wenn er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten im Sinne der §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist und der Mangel bzw. die Ursache eines Mangels bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Kunden vorlag.
Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich diesen schriftlich anzuzeigen. Unverzüglich bedeutet in diesem Falle, dass die schriftliche Anzeige innerhalb von 10 Arbeitstagen erfolgen muss. Diese Frist gilt auch für offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung). Bei Mängeln, die auch bei sorgfältigster Überprüfung innerhalb der vorgenannten Frist nicht entdeckt werden konnten, gilt, dass solche Mängel spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden sind.Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von uns für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.Ist die gelieferte Ware mangelhaft, stehen dem Kunden als Gewährleistungsrecht zunächst nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) zu. Der Kunde hat uns oder unseren Bevollmächtigten hierzu Zeit und Gelegenheit zu geben, jedoch insbesondere die beanstandende Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben oder zugänglich zu machen. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung von der Zahlung des fälligen Kaufpreises abhängig zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugeben. Geschieht dies alles nicht oder werden Veränderungen oder Reparaturen an der bemängelten Ware vorgenommen, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Eine Nacherfüllung gilt nur dann als fehlgeschlagen,wenn wir zweimal erfolglos diese versucht haben und wenn sich nicht aufgrund der Art der Ware, des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.Die zum Zwecke der Nacherfüllung und Prüfung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir, wenn ein tatsächlicher Mangel vor-liegt. Dies jedoch nur, soweit sich die Aufwendungen nicht erhöhen, weil der Liefergegen stand an einem schwer zugänglichen Standort installiert wurde bzw. der Liefergegenstand außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland installiert wurde.Wir behalten uns vor, ortsunübliche oder unangemessene Reparaturkosten teilweise abzulehnen.
Dies gilt insbesondere, wenn das reparaturausführende Unternehmen Anfahrten von mehr als 50 km abrechnet.Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, behalten wir uns insbesondere vor, die darüber hinaus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt zu verlan-gen. Uns steht jederzeit das Recht zu, die abgerechneten Reparaturleistungen beim Endkunden durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen zu lassen und unsere Ersatzleistung hieraus entsprechend anzupassen. Vor Ausführungen von Garantie- oder Gewährleistungsarbeiten beim Endkunden ist unser technischer Kundendienst zu informieren und mit diesem die Abwicklung der Mangelbeseitigung abzustimmen. Verstöße können zum Gewährleistung- oder Garantieverlust führen.Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Des Weiteren bestehen keine Mängelansprüche bei Änderungen in nicht zulässiger Art an unserer Ware und/oder Verwendung von Gebrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen für unsere Ware entsprechen. Soweit Schadenersatzansprüche oder Ansprüche zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen be-stehen, haften wir wegen Verletzung vertraglicher, außervertraglicher Pflichten oder aus de-liktischer Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen, insbeson-dere nach dem Produkthaftungsgesetz. Ansprüche aus entgangenem Gewinn, ersparter Auf-wendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, dass der Kunde gegen solche Schäden abgesichert ist. Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit.Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen weder bezweckt noch verbunden.
VII.
Rücknahme
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir 50% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und entgangenen Gewinnes geltend machen. Unbeschadet hiervon besteht die Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein lediglich geringerer Schaden entstanden ist.
VIII.
Verjährung
Soweit zwischen uns und dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Verjährungsfrist vereinbart ist, gilt die jeweils für die entsprechende Ware gesetzlich vorge-schriebene Verjährungsfrist. Der Lauf der Fristen beginnt mit Gefahrübergang. Für anderen Fris-tenbeginn ist der Kunde darlegungs- und beweisbelastet.
IX.
Gerichtsstand
Sowohl als Erfüllungsort als auch als Gerichtsstand wird Passau vereinbart. Es steht uns jedoch frei, Klage am Allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.Für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem jeweils geschlossenen Vertrag gilt aus-schließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
X.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs-, Lieferung- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Kunden und uns unwirksam sein, werden oder sich diese als undurchführbar erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchführbaren Vereinbarungen tritt sodann das von den Parteien tatsächlich Gewollte und im rechtlichen Rahmen Zulässige.Änderungen der Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie der sons-tigen Vereinbarungen zwischen den Kunden und uns bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schrift-form. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
X
Erweiterter Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Auftragsabwicklung bestimmte Daten an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden. Hierzu gehören insbesondere Namen, Anschrift, Rechnungsdaten und ggf. Informationen über eine nicht vertragsgemäße Zahlungsabwicklung durch den Kunden.