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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Nutricor GmbH (Stand2020)

I.           

Allgemeines

Die  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  gelten  für  die  Lieferungen,  Leistungen  und  Angebote (einschließlich Nebenleistungen) gegenüber unseren Kunden, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder eine andere juristische Person des öffentlichen Rechtes sind. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich für vom Kunden selbst auszuführende Anlagen. Diese  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  gelten  ausschließlich.  Entgegenstehende  Einkaufs-  oder Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden vor Ver-tragsschluss schriftlich anerkannt.Angebote sind freibleibend. Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden), desgleichen Erklärungen unserer Vertreter werden erst durch schriftliche Bestätigung  unsererseits  wirksam. 
Rechtserhebliche  Erklärungen  bzw.  Anzeigen,  welche  vom  Kunden uns gegenüber abzugeben sind, werden nach Vertragsschluss nur dann wirksam, wenn sie schriftlich gegenüber uns abgegeben werden.Die  von  uns  gelieferten  Waren  sind  grundsätzlich  zur  Verwendung  im  deutschen  Markt  bestimmt. Im Falle von Export obliegt es dem Kunden selbst, die Verwendungsfähigkeit und Zulas-sung der Waren im Bestimmungsland herbeizuführen.

II.          

Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Bestellung und Annahme in Schriftform oder Auslieferung zustande.  Sämtliche  Nebenbestimmungen  bedürfen  zur  wirksamen  Vereinbarung  immer  der  Schriftform.

III.

Lieferfristen und Verzug

Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder von uns bei Annahme der Bestellung konkret angegeben sind. Für den Eintritt von Lieferverzug gilt, dass nur dann dieser eintritt, wenn die Leistung fällig ist und eine schriftliche Mahnung des Kunden erfolgte. Hindernisse oder Verzögerungen im Hinblick auf die Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, welche die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns zur Verlängerung der vereinbarten Lieferfrist und insofern innerhalb der neuen Lieferfrist eine Lieferung nicht möglich ist, auch zum Rücktritt vom Vertrag. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind möglich.IV. Preise und Zahlungsbedingungen Preise verstehen sich Netto ab Werk oder Lager. Verpackungs-, Fracht- und Transportversicherung  (sofern  vom  Kunden  gewünscht)  sowie  sonstige  Mehrkosten  trägt  der   Kunde. Dies gilt ebenso für die Umsatzsteuer. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt ebenfalls der Kunde. Der Kaufpreis ist ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware fällig und ohne Abzüge, soweit nicht anders ausgewiesen, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung zu zahlen. Dies gilt auch für Teillieferungen. Nach Ablauf vorgenannter  Frist  kommt  der  Kunde  ohne  Erfordernis  einer  Mahnung  in  Verzug.  Zahlungen   gelten erst ab dem Tag als geleistet, an welchem wir über den Betrag verfügen können.Der Kaufpreis ist während des Verzuges zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens verbleibt sich ausdrücklich vorbehalten. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen,  Nichteinlösung  von  Wechseln  und  Schecks, 
bei  Zahlungseinstellung  oder  Vorliegen  von  Umständen,  welche  die  Kreditwürdigkeit  oder   Zahlungsfähigkeit  des  Kunden mindern, behalten wir uns vor, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wir behalten uns vor, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

V.         

Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bei laufender Rechnung gilt das  vorbehaltene  Eigentum  als  Sicherung  unserer  Saldoforderung  auch  für  den  Fall,  dass  Zah-lungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Dem  Kunden  obliegt  die  Verpflichtung,  uns  schriftlich  unverzüglich  zu  benachrichtigen,  wenn  und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist er zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet.Ver- und Bearbeitung der von uns gelieferten Waren erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erfolgt eine Vermischung oder Verbindung mit anderen  Gegenständen,
so  tritt  bereits  jetzt  der  Kunde  das  hieraus  entstehende  (Mit)Eigentum  an  der  dadurch entstehenden Sache an uns ab. Dies im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Einer Verwendung oder Veräußerung der von uns gelieferten Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr durch den Kunden stimmen wir zu. Dies jedoch nur, wenn der Abnehmer des Kunden die Abtretung der Forderung aus  der  Weiterveräußerung  bzw.  Weiterverwendung  nicht  ausgeschlossen  hat.    Der  Kunde  ist  verpflichtet  dafür  zu  sorgen,  dass  sein  Abnehmer  eine  etwaig  zur  Abtretung  an  uns  vorbehal-tene  Zustimmung  in  der  erforderlichen  Form  erteilt.  Ausgeschlossen  sind  in  jedem  Falle  Ver-pfändungen  oder  Sicherungsübereignungen  durch  den  Kunden.  Ansprüche  des  Kunden  aus   Weiterverkauf oder sonstiger Rechtsgrundlage im Hinblick auf unsere Vorbehaltsware (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab.Der Kunde ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung  kann  jedoch  widerrufen  werden,  wenn  beim  Kunden  Zahlungsver-zug,  Zahlungseinstellung,  Beantragung  oder  Eröffnung  des  Insolvenz-  oder  Vergleichsverfahrens oder sonstiger Vermögensverfall eintritt. Der Kunde ist für den Fall, dass er in Zahlungsverzug gerät, zur Herausgabe der Vorbehaltsware an uns oder an einen durch uns Bevollmächtigten verpflichtet, ganz gleich wo sich die Vorbehaltsware befindet.Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen den Wert unserer Forderungen um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe übersteigender Sicherungen nach unserer Wahl  verpflichtet.

VI.

Gewährleistung und Haftung

Die  gelieferte  Ware  ist  frei  von  Sachmängeln,  wenn  sie  der  Produktbeschreibung  oder  dem   jeweiligen  Stand  der  Technik  entspricht  (wenn  eine  Produktbeschreibung  nicht  vorliegt).  Bei   Änderungen in der Konstruktion und/oder der Ausführung, welche keinen Einfluss auf die Funk-tionstüchtigkeit  oder  den  Wert  der  gelieferten  Ware  haben,  besteht  kein  Anspruch  auf  Män-gelbeseitigung. Weiterhin bestehen keine Mängelansprüche bei solchen Mängeln, welche den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Ware nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Garantien für die Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten nur insoweit  als  vereinbart,  als  dass  diese  Garantie  durch  uns  ausdrücklich  und  schriftlich  erklärt  worden ist. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. in Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung.Die vorherigen Ausführungen im Hinblick auf eine etwaige Unerheblichkeit von Mängeln bleiben hierbei jedoch unberührt. Weiterhin unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschrif-ten  bei  Endlieferung  der  gelieferten  Ware  an  einen  Verbraucher  im  Sinne  der  §§  478,  479  BGB. Der  Kunde  ist  zur  Geltendmachung  von  Mängeln  nur  berechtigt,  wenn  er  seinen  gesetzlichen   Untersuchungs- und Rügepflichten im Sinne der §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist und der Mangel bzw. die Ursache eines Mangels bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Kunden  vorlag. 
Zeigt  sich  bei  der  Untersuchung  oder  später  ein  Mangel,  so  ist  der  Kunde  verpflichtet,   unverzüglich  diesen  schriftlich  anzuzeigen.  Unverzüglich  bedeutet  in  diesem  Falle,  dass die schriftliche Anzeige innerhalb von 10 Arbeitstagen erfolgen muss. Diese Frist gilt auch für  offensichtliche  Mängel  (einschließlich  Falsch-  und  Minderlieferung).  Bei  Mängeln,  die  auch  bei  sorgfältigster  Überprüfung  innerhalb  der  vorgenannten  Frist  nicht  entdeckt  werden  konnten, gilt, dass solche Mängel spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden sind.Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von uns für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.Ist die gelieferte Ware mangelhaft, stehen dem Kunden als Gewährleistungsrecht zunächst nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) zu. Der Kunde hat uns oder unseren Bevollmächtigten hierzu Zeit und Gelegenheit zu geben, jedoch insbesondere die beanstandende Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben oder zugänglich zu machen. Wir  sind  berechtigt,  die  Nacherfüllung  von  der  Zahlung  des  fälligen  Kaufpreises   abhängig  zu  machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises  zurückzubehalten. Im  Falle  der  Ersatzlieferung  ist  der  Kunde  verpflichtet,  die  mangelhafte  Sache  zurückzugeben.  Geschieht dies alles nicht oder werden Veränderungen oder Reparaturen an der bemängelten Ware vorgenommen, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Bei einem unerheblichen Mangel  besteht  jedoch  kein  Rücktrittsrecht.  Eine  Nacherfüllung  gilt  nur  dann  als  fehlgeschlagen,wenn  wir  zweimal  erfolglos  diese  versucht  haben  und  wenn  sich  nicht  aufgrund  der  Art  der   Ware, des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.Die zum Zwecke der Nacherfüllung und Prüfung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,  Wege-,  Arbeits-  und  Materialkosten  tragen  wir,  wenn  ein  tatsächlicher  Mangel  vor-liegt. Dies jedoch nur, soweit sich die Aufwendungen nicht erhöhen, weil der Liefergegen stand an einem schwer zugänglichen Standort installiert wurde bzw. der Liefergegenstand außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland installiert wurde.Wir behalten uns vor, ortsunübliche oder unangemessene Reparaturkosten teilweise abzulehnen. 
Dies  gilt  insbesondere,  wenn  das  reparaturausführende  Unternehmen  Anfahrten  von mehr als 50 km abrechnet.Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, behalten wir uns insbesondere vor, die darüber hinaus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt zu verlan-gen. Uns steht jederzeit das Recht zu, die abgerechneten Reparaturleistungen beim Endkunden durch  einen  unabhängigen  Sachverständigen  überprüfen  zu  lassen  und  unsere  Ersatzleistung   hieraus entsprechend anzupassen. Vor Ausführungen von Garantie- oder Gewährleistungsarbeiten  beim  Endkunden  ist  unser  technischer  Kundendienst  zu  informieren   und  mit  diesem  die  Abwicklung  der  Mangelbeseitigung  abzustimmen.  Verstöße  können  zum   Gewährleistung- oder Garantieverlust führen.Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Des Weiteren bestehen keine Mängelansprüche bei Änderungen in nicht zulässiger Art an unserer Ware und/oder Verwendung von Gebrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen für unsere Ware entsprechen. Soweit  Schadenersatzansprüche  oder  Ansprüche  zum  Ersatz  vergeblicher  Aufwendungen  be-stehen,  haften  wir  wegen  Verletzung  vertraglicher,  außervertraglicher  Pflichten  oder  aus  de-liktischer  Haftung  nur  bei  Vorsatz  oder  grober  Fahrlässigkeit,  bei  schuldhafter  Verletzung  des   Lebens, des Körpers oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer  Beschaffenheitsgarantie  oder  bei  der  Haftung  aus  Gefährdungstatbeständen,  insbeson-dere  nach  dem  Produkthaftungsgesetz.  Ansprüche  aus  entgangenem  Gewinn,  ersparter  Auf-wendungen, aus Schadenersatzansprüchen  Dritter sowie  auf  sonstige  mittelbare  und  Folgeschäden  können  nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, dass der Kunde gegen solche Schäden abgesichert ist. Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit.Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Erfüllungs-  und  Verrichtungsgehilfen.  Eine  Änderung  der  Beweislast  ist  mit  den  vorstehenden   Regelungen weder bezweckt noch verbunden.

VII.      

Rücknahme

Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir 50% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und entgangenen Gewinnes geltend machen. Unbeschadet hiervon besteht die Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein lediglich geringerer Schaden entstanden ist.

VIII.      

Verjährung

Soweit zwischen uns und dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Verjährungsfrist  vereinbart  ist,  gilt  die  jeweils  für  die  entsprechende  Ware  gesetzlich  vorge-schriebene Verjährungsfrist. Der Lauf der Fristen beginnt mit Gefahrübergang. Für anderen Fris-tenbeginn ist der Kunde darlegungs- und beweisbelastet.

IX.      

Gerichtsstand

Sowohl als Erfüllungsort als auch als Gerichtsstand wird Passau vereinbart. Es steht uns jedoch frei, Klage am Allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.Für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem jeweils geschlossenen Vertrag gilt aus-schließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

X.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs-, Lieferung- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Kunden und uns unwirksam sein, werden oder sich diese als undurchführbar erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht. An die Stelle  der  unwirksamen  oder  nicht  durchführbaren  Vereinbarungen  tritt  sodann  das  von  den  Parteien tatsächlich Gewollte und im rechtlichen Rahmen Zulässige.Änderungen der Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie der sons-tigen Vereinbarungen zwischen den Kunden und uns bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schrift-form. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

X

Erweiterter Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Auftragsabwicklung bestimmte Daten an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden. Hierzu gehören insbesondere Namen, Anschrift, Rechnungsdaten und ggf. Informationen über eine nicht vertragsgemäße Zahlungsabwicklung durch den Kunden.

 
 
 
 
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